Anpassungen beim Elterngeld
Anpassungen beim Elterngeld
Rückwirkend zum 01.03.2020 hat das Bundesfamilienministerium Anpassungen beim Elterngeld verabschiedet. Im Wesentlichen betreffen die Anpassungen die folgenden 3 Aspekte:
- Eltern, die in systemrelevanten Berufen tätig sind, können ihren Bezug von Elterngeld auf Antrag für die Zeit vom 01.03. bis 31.12.2020 aufschieben. Die Elterngeldmonate dürfen von ihnen auch nach dem 14. Lebensmonat des Kindes genommen werden, spätestens zum Juni 2021. Die aufgeschobenen Monate reduzieren bei einem weiteren Kind nicht die Höhe des Elterngelds.
- Eltern verlieren den Partnerschaftsbonus nicht, wenn sie aufgrund der Corona-Pandemie mehr oder weniger als geplant arbeiten. Die vier ElterngeldPlus-Monate im Rahmen des Partnerschaftsbonus entfallen nicht bzw. müssen nicht zurückgezahlt werden.
- Während des Bezugs von Elterngeld reduzieren Einkommensersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld I, die Eltern aufgrund der Corona-Pandemie erhalten, nicht die Höhe des Elterngeldes. Um Nachteile bei der späteren Elterngeldberechnung auszugleichen, können werdende Eltern die Ersatzleistungsbezugsmonate im Bemessungszeitraum ausnehmen.
Was die Änderungen im Einzelfall bedeuten, erklärt eine Übersicht mit Fallbeispielen des Bundesfamilienministeriums.