Neuregelungen des Mutterschutzgesetzes für Studentinnen
Neuregelungen des Mutterschutzgesetzes für Studentinnen
Seit dem 01.01.2018 ist das neugefasste Mutterschutzgesetz (MuSchG) mit umfassenden Änderungen in Kraft: Studentinnen und Schülerinnen werden dann in den Anwendungsbereich des Mutterschutzgesetzes einbezogen, wenn die Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt oder die Schülerinnen oder Studentinnen im Rahmen der schulischen oder hochschulischen Ausbildung ein verpflichtend vorgegebenes Praktikum ableisten.
Das heißt für schwangere Studentinnen an der FAU konkret:
- Erster Ansprechpartner bei Schwangerschaft ist der Familienservice. Der Familienservice berät vertraulich und umfassend über die Vereinbarkeit von Schwangerschaft und Studium.
- Zusätzlich zur Beratung durch den Familienservice wenden Sie sich bitte immer an Frau Kramarenkoff vom IBZ: ibz-mutterschutz@fau.de. Die FAU ist nach dem neuen Mutterschutzgesetz verpflichtet, Ihre Schwangerschaft dem Gewerbeaufsichtsamt zu melden. Sie werden damit in die Prozessabläufe bei Schwangerschaft aufgenommen, ähnlich wie schwangere Mitarbeiterinnen, die in einem Arbeitsverhältnis zur FAU stehen. Frau Kramarenkoff berät Sie zu weiteren Schritten, füllt mit Ihnen das Meldeformular aus und berät Sie anhand Ihres aktuellen Stundenplans. Das Formular zur Meldung an das Gewerbeaufsichtsamt finden Sie hier
- Sollte Ihr Studiengang zu den Studiengängen gehören, die nach der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung der Universität im Fall einer Schwangerschaft mit voraussichtlichen Gefahren oberhalb des normalen Lebensrisikos verbunden sind, so wird der Familienservice Ihnen raten, sich zusätzlich durch Ihre*n Studienfachberater*in beraten zu lassen. Diese oder dieser kennt den Aufbau Ihres Studiengangs und kann mit Ihnen besprechen, welche Veranstaltungen weiterhin unkritisch sind und welche Praktika (z.B. Praktika, bei denen Sie mit Gefahrstoffen hantieren) auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden müssen.
- Bitte erkundigen Sie sich bei anstehenden Praktika innerhalb und außerhalb der Universität immer, ob diese ungefährlich nach dem MuSchG für Sie sind!
- Sie können sich natürlich auch an das Informations- und Beratungszentrum (IBZ) der FAU wenden, um sich hinsichtlich Ihrer Studiengestaltung beraten zu lassen.
- Eine Liste aller Studienfächer an der FAU und des entsprechenden Ergebnisses der anlasslosen Gefährdungsbeurteilung finden Sie in Kürze hier.
- Die Fachberatung an den einzelnen Fakultäten finden Sie hier.