Das Bundesausbildungsföderungsgesetz (BAföG) ermöglicht es Jugendlichen und jungen Erwachsenen, eine ihrer Eignung und Neigung entsprechende Ausbildung zu absolvieren – auch wenn deren Familien/Eltern die Ausbildung nicht allein finanzieren können.
Informationen zur BAföG-Berechtigung, Antragstellung und den Bafög-Leistungen finden Sie auf der entsprechenden Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Achtung! Im Fall einer Beurlaubung wegen Kindererziehung ist eine alternative Finanzierung über Bürgergeld möglich.
Voraussetzung: Es dürfen keine Leistungsnachweise während der Beurlaubung wegen Kindererziehung erbracht werden.
Es empfiehlt sich eine individuelle Beratung mit dem Familienservice wahrzunehmen!