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Bayerisches Familiengeld/ Bayerisches Krippengeld

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Bayerisches Familiengeld/ Bayerisches Krippengeld

Lara Jenner

Lara Jenner, B.A.

Raum: Raum 3.006
Richard-Wagner-Str. 2
91054 Erlangen
  • Telefon: +49 9131 85-70294
  • Mobil: +491745316489
  • E-Mail: lara.jenner@fau.de

Das Bayerische Familiengeldgesetz ist am 1. August 2018 in Kraft getreten. Das Familiengeld wird ab September 2018 an Eltern ausgezahlt.

Das Familiengeld erhalten alle Eltern mit ein- und zweijährigen Kindern. Mit dem Familiengeld werden das bisherige Betreuungsgeld und das Landeserziehungsgeld gebündelt und aufgestockt:

  • Für erste und zweite Kinder jeweils 250 € monatlich pro Kind (für 24 Monate also 6.000 €)
  • Ab dem dritten Kind jeweils 300 € monatlich pro Kind (für 24 Monate also 7.200 €)

Die Leistung kommt auch Eltern zugute, die bisher weder Betreuungsgeld noch Landeserziehungsgeld erhalten haben. Gerade auch einkommensschwächere Familien mit kleinen Kindern und Familien mit mehreren Kindern profitieren.

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) ist Ihre Landesbehörde für soziale Leistungen. Auf der Website des ZBFS finden Sie auch alle Infos zum Bayerischen Familiengeld.

Eltern, die bereits in Bayern Elterngeld beantragt haben, erhalten das Familiengeld automatisch. Neu zugezogene Eltern finden alle Informationen hier.

Außerdem hat das ZBFS ein Servicetelefon Familiengeld eingerichtet. Von Montag bis Donnerstag zwischen 8:00 Uhr und 16:00 Uhr und am Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr erreichen Sie dort kundige Ansprechpersonen. Telefon: 0931 32090929.

 

Seit dem 1. Januar 2020 gibt es im Freistaat das Krippengeld zusätzlich zum Beitragszuschuss. Damit werden Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 € pro Kind bei den Kinderbetreuungsbeiträgen entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen. Das Leistungsende des Krippengelds ist unmittelbar an den Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit gekoppelt. Das Krippengeld erhalten nur Eltern, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt. Neben den Eltern können auch Adoptionspflegeeltern und Pflegeeltern vom Krippengeld profitieren.

Auf der Website des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS) finden Sie weitere Informationen rund um das Bayerische Krippengeld.

Als weitere Hilfestellung können Sie das ZBFS Servicetelefon Krippengeld nutzen. Von Montag bis Donnerstag zwischen 8:00 Uhr und 16:00 Uhr und am Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr beantworten Ihnen fachkundige Mitarbeitende Ihre Fragen. Telefon: 0931 32090929.

 

Weitere Hinweise zum Webauftritt

Familienservice der FAU Erlangen-Nürnberg und des Universitätsklinikums Erlangen
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91054 Erlangen
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